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Art. 7 Einführungsgesetz zum Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EG Lugano-Übereinkommen, EG LugÜ) - Aufhebung bisherigen Rechts

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Art. 7 EG Lugano-Übereinkommen, EG LugÜ · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Die Einführungsverordnung vom 23. September 1992 zum internationalen Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Einführungsverordnung zum Lugano-Übereinkommen) wird aufgehoben.

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