271.5
CH-NW
Art. 7 Einführungsgesetz zum Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EG Lugano-Übereinkommen, EG LugÜ) - Aufhebung bisherigen Rechts
Art. 7 EG Lugano-Übereinkommen, EG LugÜ · Aufhebung bisherigen Rechts
1. Die Einführungsverordnung vom 23. September 1992 zum internationalen Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Einführungsverordnung zum Lugano-Übereinkommen) wird aufgehoben.