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Art. 3 Einführungsgesetz zum Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EG Lugano-Übereinkommen, EG LugÜ) - 2. Obergericht

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Art. 3 EG Lugano-Übereinkommen, EG LugÜ · 2. Obergericht

1. Das Obergericht ist zuständig für die Beurteilung von Beschwerden gegen Feststellungsentscheide gemäss Art. 2 Ziff. 1 (Art. 43 LugÜ).

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