271.5
CH-NW
Art. 1 Einführungsgesetz zum Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EG Lugano-Übereinkommen, EG LugÜ) - Geltungsbereich
Art. 1 EG Lugano-Übereinkommen, EG LugÜ · Geltungsbereich
1. Dieses Gesetz regelt das Verfahren der Vollstreckung gerichtlicher Entscheide in Zivil- und Handelssachen, die in einem Vertragsstaat des Lugano-Übereinkommens gefällt wurden.