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271.5 CH-NW

Art. 1 Einführungsgesetz zum Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EG Lugano-Übereinkommen, EG LugÜ) - Geltungsbereich

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Art. 1 EG Lugano-Übereinkommen, EG LugÜ · Geltungsbereich

1. Dieses Gesetz regelt das Verfahren der Vollstreckung gerichtlicher Entscheide in Zivil- und Handelssachen, die in einem Vertragsstaat des Lugano-Übereinkommens gefällt wurden.

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