267.11
CH-NW
§ 2 Vollzugsverordnung zum Gesetz über die Ausübung des Anwaltsberufes (Anwaltsverordnung) - Termine
Anwaltsprüfung
§ 2 Anwaltsverordnung · Termine
1. Die Anwaltsprüfungen finden jeweils im Frühjahr und im Herbst statt.
2. Die mündliche Prüfung findet frühestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Resultates der schriftlichen Prüfung statt.
3. Die Termine werden im Amtsblatt unter Hinweis auf die Anmeldefrist veröffentlicht.