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266.1 LCE CH-NW

Art. 3 Gesetz über die Enteignung (Kantonales Enteignungsgesetz, kEntG) - Gegenstand der Enteignung

Das Enteignungsrecht
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Art. 3 Kantonales Enteignungsgesetz, kEntG · Gegenstand der Enteignung

1. Gegenstand der Enteignung können sein

1. dingliche Rechte an Grundstücken;

2. aus dem Grundeigentum hervorgehende Nachbarrechte;

3. persönliche Rechte von Mietern und Pächtern des von der Enteignung betroffenen Grundstückes.

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