266.1
LCE
CH-NW
Art. 3 Gesetz über die Enteignung (Kantonales Enteignungsgesetz, kEntG) - Gegenstand der Enteignung
Das Enteignungsrecht
Art. 3 Kantonales Enteignungsgesetz, kEntG · Gegenstand der Enteignung
1. Gegenstand der Enteignung können sein
1. dingliche Rechte an Grundstücken;
2. aus dem Grundeigentum hervorgehende Nachbarrechte;
3. persönliche Rechte von Mietern und Pächtern des von der Enteignung betroffenen Grundstückes.