Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
265.5 GEBGLST CH-NW

Art. 5 Gesetz über die amtlichen Kosten (Gebührengesetz, GebG) - 3. Benützungsgebühren

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 5 Gebührengesetz, GebG · 3. Benützungsgebühren

1. Benützungsgebühren sind Abgaben für die den Gemeingebrauch übersteigende Benützung öffentlicher Sachen oder Einrichtungen.

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