265.5
GEBGLST
CH-NW
Art. 5 Gesetz über die amtlichen Kosten (Gebührengesetz, GebG) - 3. Benützungsgebühren
Allgemeine Bestimmungen
Art. 5 Gebührengesetz, GebG · 3. Benützungsgebühren
1. Benützungsgebühren sind Abgaben für die den Gemeingebrauch übersteigende Benützung öffentlicher Sachen oder Einrichtungen.