265.1
VRGLPA
CH-NW
Art. 74 Gesetz über das Verwaltungsverfahren und die Verwaltungsrechtspflege (Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRG) - 2. Inhalt
Rechtsmittelverfahren - Allgemeine Bestimmungen
Art. 74 Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRG · 2. Inhalt
1. Die Rechtsmittelschrift hat zu enthalten
1. genaue Bezeichnung der Parteien und ihrer Vertreter;
2. Rechtsbegehren; es ist anzugeben, welche Änderung der angefochtenen Verfügung verlangt wird;
3. Begründung und eine kurz gefasste Darlegung des Sachverhalts;
4. allfällige Beweisanträge;
5. Datum und Unterschrift der Partei oder des Vertreters.
2. Der angefochtene Entscheid mit Zustellkuvert, die zur Verfügung stehenden Beweisurkunden und eine allfällige Vertretungsvollmacht sind beizulegen.