264.1
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CH-NW
Art. 3 Gesetz über die Sozialversicherungsrechtspflege (Sozialversicherungsrechtspflegegesetz, SRG) - Mängel
Verfahren vor dem Versicherungsgericht - Verfahrensablauf
Art. 3 Sozialversicherungsrechtspflegegesetz, SRG · Mängel
1. Leidet die Rechtsmittelschrift an einem Mangel oder ist sie unleserlich, ungebührlich, unverständlich oder in einer fremden Sprache abgefasst, wird sie zur Verbesserung oder zur Übersetzung unter Ansetzung einer angemessenen Frist zurückgewiesen mit der Androhung, dass auf die Sache nicht eingetreten werde.