263.2
CH-NW
Art. 13 Vereinbarung über die Zusammenarbeit bei der Verfolgung von Wirtschaftsdelikten - Aufhebung bisherigen Rechts
Schlussbestimmungen
Art. 13 Vereinbarung über die Zusammenarbeit bei der Verfolgung von Wirtschaftsdelikten · Aufhebung bisherigen Rechts
1. Die Vereinbarung über die Zusammenarbeit bei der Verfolgung von Wirtschaftsdelikten vom 21. August 1995 wird aufgehoben.