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263.2 CH-NW

Art. 10 Vereinbarung über die Zusammenarbeit bei der Verfolgung von Wirtschaftsdelikten - b. Kostenermittlung

Finanzierung
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Art. 10 Vereinbarung über die Zusammenarbeit bei der Verfolgung von Wirtschaftsdelikten · b. Kostenermittlung

1. Die jährlichen Kosten ergeben sich aus dem Personalaufwand sowie den Kosten für Büroräumlichkeiten und -infrastruktur.

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