263.2
CH-NW
Art. 10 Vereinbarung über die Zusammenarbeit bei der Verfolgung von Wirtschaftsdelikten - b. Kostenermittlung
Finanzierung
Art. 10 Vereinbarung über die Zusammenarbeit bei der Verfolgung von Wirtschaftsdelikten · b. Kostenermittlung
1. Die jährlichen Kosten ergeben sich aus dem Personalaufwand sowie den Kosten für Büroräumlichkeiten und -infrastruktur.