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§ 2 Einführungsverordnung zur Bundesgesetzgebung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten - Inkrafttreten

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§ 2 Einführungsverordnung zur Bundesgesetzgebung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2015 in Kraft

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