Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
261.2 PKoGLFDP CH-NW

Art. 48 Gesetz über die Kosten im Verfahren vor den Gerichten und den Justizbehörden (Prozesskostengesetz, PKoG) - Verfahren vor dem Verfassungsgericht

Parteientschädigung - Entschädigung der Anwältinnen und Anwälte - Honorar
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Art. 48 Prozesskostengesetz, PKoG · Verfahren vor dem Verfassungsgericht

1. Im Verfahren vor dem Verfassungsgericht beträgt das ordentliche Honorar Fr. 400.- bis Fr. 4'000.-.

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