261.2
PKoGLFDP
CH-NW
Art. 47 Gesetz über die Kosten im Verfahren vor den Gerichten und den Justizbehörden (Prozesskostengesetz, PKoG) - Verfahren vor dem Verwaltungsgericht
Parteientschädigung - Entschädigung der Anwältinnen und Anwälte - Honorar
Art. 47 Prozesskostengesetz, PKoG · Verfahren vor dem Verwaltungsgericht
1. Im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht als Einzelgericht beträgt das ordentliche Honorar Fr. 400.- bis Fr. 2'000.-.
2. Im Beschwerdeverfahren vor dem Verwaltungsgericht als Kollegialgericht beträgt das ordentliche Honorar Fr. 400.- bis Fr. 6'000.-.
3. Im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht als Versicherungsgericht beträgt das ordentliche Honorar Fr. 400.- bis Fr. 6'000.-.
4. Bei Klagen vor dem Verwaltungsgericht berechnet sich das ordentliche Honorar nach Art. 42.