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261.2 PKoGLFDP CH-NW

Art. 47 Gesetz über die Kosten im Verfahren vor den Gerichten und den Justizbehörden (Prozesskostengesetz, PKoG) - Verfahren vor dem Verwaltungsgericht

Parteientschädigung - Entschädigung der Anwältinnen und Anwälte - Honorar
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Art. 47 Prozesskostengesetz, PKoG · Verfahren vor dem Verwaltungsgericht

1. Im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht als Einzelgericht beträgt das ordentliche Honorar Fr. 400.- bis Fr. 2'000.-.

2. Im Beschwerdeverfahren vor dem Verwaltungsgericht als Kollegialgericht beträgt das ordentliche Honorar Fr. 400.- bis Fr. 6'000.-.

3. Im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht als Versicherungsgericht beträgt das ordentliche Honorar Fr. 400.- bis Fr. 6'000.-.

4. Bei Klagen vor dem Verwaltungsgericht berechnet sich das ordentliche Honorar nach Art. 42.

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