Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
261.2 PKoGLFDP CH-NW

Art. 46 Gesetz über die Kosten im Verfahren vor den Gerichten und den Justizbehörden (Prozesskostengesetz, PKoG) - Verwaltungsinterne Rechtsmittelverfahren

Parteientschädigung - Entschädigung der Anwältinnen und Anwälte - Honorar
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Art. 46 Prozesskostengesetz, PKoG · Verwaltungsinterne Rechtsmittelverfahren

1. Im verwaltungsinternen Rechtsmittelverfahren beträgt das ordentliche Honorar Fr. 400.- bis Fr. 6'000.-.

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