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261.2 PKoGLFDP CH-NW

Art. 44 Gesetz über die Kosten im Verfahren vor den Gerichten und den Justizbehörden (Prozesskostengesetz, PKoG) - 3. Beschwerdeverfahren

Parteientschädigung - Entschädigung der Anwältinnen und Anwälte - Honorar
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Art. 44 Prozesskostengesetz, PKoG · 3. Beschwerdeverfahren

1. Im Beschwerdeverfahren vor dem Obergericht beträgt das ordentliche Honorar Fr. 400.- bis Fr. 4'000.-, bei einem Streitwert über Fr. 40'000.- gelten die höheren Ansätze gemäss Art. 42 Abs. 1.

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