261.2
PKoGLFDP
CH-NW
Art. 29 Gesetz über die Kosten im Verfahren vor den Gerichten und den Justizbehörden (Prozesskostengesetz, PKoG) - Weitere Auslagen
Amtliche Kosten - Auslagen
Art. 29 Prozesskostengesetz, PKoG · Weitere Auslagen
1. Die tatsächlichen weiteren Auslagen der Instanzen werden in Rechnung gestellt.