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261.2 PKoGLFDP CH-NW

Art. 23 Gesetz über die Kosten im Verfahren vor den Gerichten und den Justizbehörden (Prozesskostengesetz, PKoG) - Sonstige Verfahren

Amtliche Kosten - Gebühren - Weitere Verfahren
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Art. 23 Prozesskostengesetz, PKoG · Sonstige Verfahren

1. Soweit dieses Gesetz für einzelne Verfahren keine Gebühr vorsieht, hat das Gericht unter Berücksichtigung der Wichtigkeit und Schwierigkeit der Sache sowie der aufgewendeten Arbeit eine Gebühr von Fr. 200.- bis Fr. 3'000.- festzusetzen.

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