261.2
PKoGLFDP
CH-NW
Art. 23 Gesetz über die Kosten im Verfahren vor den Gerichten und den Justizbehörden (Prozesskostengesetz, PKoG) - Sonstige Verfahren
Amtliche Kosten - Gebühren - Weitere Verfahren
Art. 23 Prozesskostengesetz, PKoG · Sonstige Verfahren
1. Soweit dieses Gesetz für einzelne Verfahren keine Gebühr vorsieht, hat das Gericht unter Berücksichtigung der Wichtigkeit und Schwierigkeit der Sache sowie der aufgewendeten Arbeit eine Gebühr von Fr. 200.- bis Fr. 3'000.- festzusetzen.