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261.2 PKoGLFDP CH-NW

Art. 22 Gesetz über die Kosten im Verfahren vor den Gerichten und den Justizbehörden (Prozesskostengesetz, PKoG) - Verfahren der Aufsichtsbehörden

Amtliche Kosten - Gebühren - Weitere Verfahren
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Art. 22 Prozesskostengesetz, PKoG · Verfahren der Aufsichtsbehörden

1. Die zuständige Instanz erhebt in Verfahren als Aufsichtsbehörde eine Gebühr von Fr. 100.- bis Fr. 2'000.-.

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