261.2
PKoGLFDP
CH-NW
Art. 22 Gesetz über die Kosten im Verfahren vor den Gerichten und den Justizbehörden (Prozesskostengesetz, PKoG) - Verfahren der Aufsichtsbehörden
Amtliche Kosten - Gebühren - Weitere Verfahren
Art. 22 Prozesskostengesetz, PKoG · Verfahren der Aufsichtsbehörden
1. Die zuständige Instanz erhebt in Verfahren als Aufsichtsbehörde eine Gebühr von Fr. 100.- bis Fr. 2'000.-.