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261.2 PKoGLFDP CH-NW

Art. 18 Gesetz über die Kosten im Verfahren vor den Gerichten und den Justizbehörden (Prozesskostengesetz, PKoG) - 2. Sozialversicherungsstreitigkeiten

Amtliche Kosten - Gebühren - Verwaltungsgerichtsbarkeit
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Art. 18 Prozesskostengesetz, PKoG · 2. Sozialversicherungsstreitigkeiten

1. Das Verfahren vor dem Versicherungsgericht ist kostenlos, soweit das Bundesrecht nichts anderes bestimmt.

2. Bei leichtsinnigem oder mutwilligem Verhalten können der fehlbaren Partei die amtlichen Kosten auferlegt werden; die Gebühr beträgt unter Berücksichtigung des Zeitaufwandes des Gerichtes Fr. 150.- bis Fr. 1'500.-.

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