261.2
PKoGLFDP
CH-NW
Art. 18 Gesetz über die Kosten im Verfahren vor den Gerichten und den Justizbehörden (Prozesskostengesetz, PKoG) - 2. Sozialversicherungsstreitigkeiten
Amtliche Kosten - Gebühren - Verwaltungsgerichtsbarkeit
Art. 18 Prozesskostengesetz, PKoG · 2. Sozialversicherungsstreitigkeiten
1. Das Verfahren vor dem Versicherungsgericht ist kostenlos, soweit das Bundesrecht nichts anderes bestimmt.
2. Bei leichtsinnigem oder mutwilligem Verhalten können der fehlbaren Partei die amtlichen Kosten auferlegt werden; die Gebühr beträgt unter Berücksichtigung des Zeitaufwandes des Gerichtes Fr. 150.- bis Fr. 1'500.-.