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261.2 PKoGLFDP CH-NW

Art. 12 Gesetz über die Kosten im Verfahren vor den Gerichten und den Justizbehörden (Prozesskostengesetz, PKoG) - Jugendstrafprozess

Amtliche Kosten - Gebühren - Strafprozess
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Art. 12 Prozesskostengesetz, PKoG · Jugendstrafprozess

1. Die Gebühr der Staatsanwaltschaft im Jugendstrafrecht beträgt Fr. 50.- bis Fr. 3'500.-.

2. Die Entscheidgebühr vor dem Kantonsgericht als Jugendgericht (Einzelgericht und Kollegialgericht) sowie vor dem Obergericht beträgt Fr. 100.- bis Fr. 1'500.-.

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