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261.2 PKoGLFDP CH-NW

Art. 11 Gesetz über die Kosten im Verfahren vor den Gerichten und den Justizbehörden (Prozesskostengesetz, PKoG) - 3. Obergericht

Amtliche Kosten - Gebühren - Strafprozess
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Art. 11 Prozesskostengesetz, PKoG · 3. Obergericht

1. Die Entscheidgebühr in Verfahren vor dem Obergericht beträgt

1. als Berufungsinstanz: Fr. 300.- bis Fr. 6'000.-

2. als Beschwerdeinstanz: Fr. 200.- bis Fr. 3'000.-

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