Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
261.2 PKoGLFDP CH-NW

Art. 1 Gesetz über die Kosten im Verfahren vor den Gerichten und den Justizbehörden (Prozesskostengesetz, PKoG) - Gegenstand

Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (57 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 1 Prozesskostengesetz, PKoG · Gegenstand

1. Dieses Gesetz regelt die amtlichen Kosten und die Parteientschädigungen in den Verfahren vor den kantonalen Gerichten, der Schlichtungsbehörde und den Strafverfolgungsbehörden sowie die Parteientschädigung im verwaltungsinternen Rechtsmittelverfahren.

2. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen des Bundesrechts, insbesondere der Gebührentarif zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs sowie besondere Vorschriften des kantonalen Rechts.

Gesetz über die Kosten im Verfahren vor den Gerichten und den Justizbehörden (Prozesskostengesetz, PKoG) - Gegenstand Art. 2 Prozesskostengesetz, PKoG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →