261.2
PKoGLFDP
CH-NW
Art. 1 Gesetz über die Kosten im Verfahren vor den Gerichten und den Justizbehörden (Prozesskostengesetz, PKoG) - Gegenstand
Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Prozesskostengesetz, PKoG · Gegenstand
1. Dieses Gesetz regelt die amtlichen Kosten und die Parteientschädigungen in den Verfahren vor den kantonalen Gerichten, der Schlichtungsbehörde und den Strafverfolgungsbehörden sowie die Parteientschädigung im verwaltungsinternen Rechtsmittelverfahren.
2. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen des Bundesrechts, insbesondere der Gebührentarif zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs sowie besondere Vorschriften des kantonalen Rechts.