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261.1 GerGLTrLdT CH-NW

Art. 3 Gesetz über die Gerichte und die Justizbehörden (Gerichtsgesetz, GerG) - Gerichte

Gerichte - Allgemeine Bestimmungen
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Art. 3 Gerichtsgesetz, GerG · Gerichte

1. Es bestehen folgende Gerichte

1. das Kantonsgericht;

2. das Obergericht;

3. das Verwaltungsgericht.

2. Die Gerichte bestehen aus mehreren Abteilungen und können als Kollegial- und Einzelgericht tätig sein.

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