261.1
GerGLTrLdT
CH-NW
Art. 3 Gesetz über die Gerichte und die Justizbehörden (Gerichtsgesetz, GerG) - Gerichte
Gerichte - Allgemeine Bestimmungen
Art. 3 Gerichtsgesetz, GerG · Gerichte
1. Es bestehen folgende Gerichte
1. das Kantonsgericht;
2. das Obergericht;
3. das Verwaltungsgericht.
2. Die Gerichte bestehen aus mehreren Abteilungen und können als Kollegial- und Einzelgericht tätig sein.