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261.1 GerGLTrLdT CH-NW

Art. 131 Gesetz über die Gerichte und die Justizbehörden (Gerichtsgesetz, GerG) - Inkrafttreten

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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Art. 131 Gerichtsgesetz, GerG · Inkrafttreten

1. Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2. Es tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.

3. Art. 130 tritt gemäss Art. 24 des Wahl- und Abstimmungsgesetzes in Kraft.

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