223.2
CH-NW
§ 36 Regierungsratsbeschluss über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Landwirtschaft (NAV Landwirtschaft) - Bestehende Arbeitsverhältnisse
Übergangsbestimmung
§ 36 NAV Landwirtschaft · Bestehende Arbeitsverhältnisse
1. Der vorliegende Normalarbeitsvertrag ist auch auf bestehende Arbeitsverhältnisse anwendbar.