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223.2 CH-NW

§ 36 Regierungsratsbeschluss über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Landwirtschaft (NAV Landwirtschaft) - Bestehende Arbeitsverhältnisse

Übergangsbestimmung
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§ 36 NAV Landwirtschaft · Bestehende Arbeitsverhältnisse

1. Der vorliegende Normalarbeitsvertrag ist auch auf bestehende Arbeitsverhältnisse anwendbar.

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