223.2
CH-NW
§ 28 Regierungsratsbeschluss über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Landwirtschaft (NAV Landwirtschaft) - Dokumentationspflichten
Arbeitsbedingungen, Fürsorge und Dokumentationspflichten
§ 28 NAV Landwirtschaft · Dokumentationspflichten
1. Die Arbeitszeitdokumentation ist monatlich durch alle Vertragsparteien zu visieren. Dieses Dokument führt die geleistete Arbeitszeit, die Pausen, die Ferien und allfällige Überstunden auf.
2. Es ist eine monatliche detaillierte Lohnabrechnung zu erstellen und der arbeitnehmenden Person innerhalb von sieben Arbeitstagen auszuhändigen.