Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
223.1 CH-NW

§ 8 Kantonaler Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) - Überstunden

Arbeitszeitregelung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (31 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 8 NAV Hauswirtschaft · Überstunden

1. Als Überstunden gelten diejenigen Stunden, welche die vertragliche wöchentliche Arbeitszeit übersteigen.

2. Die arbeitnehmende Person hat bei Bedarf die ihr zumutbaren Überstunden zu leisten, sofern diese betrieblich notwendig und zumutbar sind. Die Überstunden werden mit entsprechender Freizeit oder entsprechendem Lohnzuschlag gemäss § 11 kompensiert.

3. Die arbeitgebende Person hat eine einwandfreie Kontrolle der Überstunden zu führen. Die Überstunden sind am Ende jedes Monats festzuhalten.

← § 7 NAV Hauswirtschaft Kantonaler Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) - Geltungsbereich § 9 NAV Hauswirtschaft →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →