Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
223.1 CH-NW

§ 4 Kantonaler Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) - Abweichende Abreden

Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (31 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 4 NAV Hauswirtschaft · Abweichende Abreden

1. Abreden, die zuungunsten der arbeitnehmenden Person von einzelnen Bestimmungen des Normalarbeitsvertrages abweichen, sind nur im Rahmen der Rechtsordnung zulässig. Sie bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Form.

2. Das pauschale Wegbedingen von Vorschriften ist unzulässig.

← § 3 NAV Hauswirtschaft Kantonaler Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) - Geltungsbereich § 5 NAV Hauswirtschaft →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →