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223.1 CH-NW

§ 3 Kantonaler Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) - Wirkung

Allgemeine Bestimmungen
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§ 3 NAV Hauswirtschaft · Wirkung

1. Der Normalarbeitsvertrag gilt unmittelbar für die ihm unterstellten Arbeitsverhältnisse.

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