223.1
CH-NW
§ 3 Kantonaler Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) - Wirkung
Allgemeine Bestimmungen
§ 3 NAV Hauswirtschaft · Wirkung
1. Der Normalarbeitsvertrag gilt unmittelbar für die ihm unterstellten Arbeitsverhältnisse.