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223.1 CH-NW

§ 27 Kantonaler Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) - Probezeit

Beendigung des Arbeitsverhältnisses
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§ 27 NAV Hauswirtschaft · Probezeit

1. Das Arbeitsverhältnis kann während der Probezeit jederzeit mit einer Kündigungsfrist von sieben Tagen gekündigt werden. Als Probezeit gelten die ersten vier Wochen nach Stellenantritt.

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