223.1
CH-NW
§ 24 Kantonaler Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) - Schutz für Jugendliche
Arbeitsbedingungen, Fürsorge und Dokumentationspflichten
§ 24 NAV Hauswirtschaft · Schutz für Jugendliche
1. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen für die Art der 24-Stunden-Betreuung nicht angestellt werden.
2. Für Jugendliche gelten im Weiteren die Schutzbestimmungen des Arbeitsgesetzes und der Jugendarbeitsschutzverordnung (ArGV 5).