Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
223.1 CH-NW

§ 24 Kantonaler Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) - Schutz für Jugendliche

Arbeitsbedingungen, Fürsorge und Dokumentationspflichten
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (31 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 24 NAV Hauswirtschaft · Schutz für Jugendliche

1. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen für die Art der 24-Stunden-Betreuung nicht angestellt werden.

2. Für Jugendliche gelten im Weiteren die Schutzbestimmungen des Arbeitsgesetzes und der Jugendarbeitsschutzverordnung (ArGV 5).

← § 23 NAV Hauswirtschaft Kantonaler Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) - Geltungsbereich § 25 NAV Hauswirtschaft →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →