223.1
CH-NW
§ 13 Kantonaler Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) - Abzüge für Naturallohn
Lohn
§ 13 NAV Hauswirtschaft · Abzüge für Naturallohn
1. Für tatsächlich erbrachte und ausgewiesene Unterkunft und Verpflegung können höchstens die in Art. 11 der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVV) festgelegten Ansätze in Abzug gebracht werden.