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223.1 CH-NW

§ 13 Kantonaler Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) - Abzüge für Naturallohn

Lohn
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§ 13 NAV Hauswirtschaft · Abzüge für Naturallohn

1. Für tatsächlich erbrachte und ausgewiesene Unterkunft und Verpflegung können höchstens die in Art. 11 der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVV) festgelegten Ansätze in Abzug gebracht werden.

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