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223.1 CH-NW

§ 10 Kantonaler Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) - Nachtruhe

Arbeitszeitregelung
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§ 10 NAV Hauswirtschaft · Nachtruhe

1. Während dem Zeitraum zwischen 23.00 Uhr und 06.00 Uhr besteht Nachtruhe und es wird keine aktive Arbeitszeit geplant.

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