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223.1 CH-NW

§ 1 Kantonaler Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) - Geltungsbereich

Allgemeine Bestimmungen
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§ 1 NAV Hauswirtschaft · Geltungsbereich

1. Dieser Normalarbeitsvertrag gilt für das Gebiet des Kantons Nidwalden.

2. Er findet Anwendung auf alle Vollzeit- und Teilzeitarbeitsverhältnisse von arbeitnehmenden Personen, die ausschliesslich oder überwiegend hauswirtschaftliche Arbeit in einem privaten Haushalt verrichten einschliesslich Au-pair und Volontärverhältnisse.

3. Er ist auch auf arbeitnehmende Personen anwendbar, die ihre Arbeit im Rahmen einer 24-Stunden-Betreuung erbringen.

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