223.1
CH-NW
§ 1 Kantonaler Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) - Geltungsbereich
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 NAV Hauswirtschaft · Geltungsbereich
1. Dieser Normalarbeitsvertrag gilt für das Gebiet des Kantons Nidwalden.
2. Er findet Anwendung auf alle Vollzeit- und Teilzeitarbeitsverhältnisse von arbeitnehmenden Personen, die ausschliesslich oder überwiegend hauswirtschaftliche Arbeit in einem privaten Haushalt verrichten einschliesslich Au-pair und Volontärverhältnisse.
3. Er ist auch auf arbeitnehmende Personen anwendbar, die ihre Arbeit im Rahmen einer 24-Stunden-Betreuung erbringen.