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214.22 SIGGIS CH-NW

§ 9 Gebührentarif für die Nutzung des Geoinformationssystems (GIS-Gebührentarif) - Inkrafttreten

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§ 9 GIS-Gebührentarif · Inkrafttreten

1. Dieser Gebührentarif tritt unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch den Regierungsrat des Kantons Nidwalden am 1. November 2012 in Kraft.

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