214.22
SIGGIS
CH-NW
§ 8 Gebührentarif für die Nutzung des Geoinformationssystems (GIS-Gebührentarif) - Gebührenbezug
§ 8 GIS-Gebührentarif · Gebührenbezug
1. Die Gebühren werden mit der Rechnungsstellung fällig.
2. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage.