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214.22 SIGGIS CH-NW

§ 8 Gebührentarif für die Nutzung des Geoinformationssystems (GIS-Gebührentarif) - Gebührenbezug

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§ 8 GIS-Gebührentarif · Gebührenbezug

1. Die Gebühren werden mit der Rechnungsstellung fällig.

2. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage.

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