214.22
SIGGIS
CH-NW
§ 7 Gebührentarif für die Nutzung des Geoinformationssystems (GIS-Gebührentarif) - Beglaubigte Auszüge
§ 7 GIS-Gebührentarif · Beglaubigte Auszüge
1. Für das Ausstellen beglaubigter Auszüge aus der amtlichen Vermessung (Art. 33 GeoIG) und aus dem ÖREB-Kataster (Art. 14 und 15 der eidgenössischen Verordnung über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen, ÖREBKV) ist eine Gebühr nach Zeitaufwand zu entrichten, mindestens jedoch Fr. 50.-.