Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
214.22 SIGGIS CH-NW

§ 6 Gebührentarif für die Nutzung des Geoinformationssystems (GIS-Gebührentarif) - Bearbeitungs-, Beratungsgebühren

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (9 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 6 GIS-Gebührentarif · Bearbeitungs-, Beratungsgebühren

1. Die Gebührenerhebung für Datenbearbeitungen, wie insbesondere den Datenbezug, sowie Beratungen richtet sich nach dem Zeitaufwand.

2. Auslagen werden separat verrechnet.

3. Der Stundenansatz richtet sich nach dem kantonalen Honorartarif für Ingenieurinnen und Ingenieure.

← § 5 GIS-Gebührentarif Gebührentarif für die Nutzung des Geoinformationssystems (GIS-Gebührentarif) - Gebührenpflicht 1. Grundsätze § 7 GIS-Gebührentarif →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →