214.22
SIGGIS
CH-NW
§ 5 Gebührentarif für die Nutzung des Geoinformationssystems (GIS-Gebührentarif) - Unterhaltsgebühren
§ 5 GIS-Gebührentarif · Unterhaltsgebühren
1. Dateneigentümerinnen und Dateneigentümer haben für jede ihrer Informationsebenen pro Gemeinde eine jährliche Pauschalgebühr für den Unterhalt der Daten zu entrichten.
2. Diese beträgt höchstens Fr. 4'000.- und bemisst sich insbesondere nach
1. der Fläche;
2. der Datenmenge;
3. der Komplexität des verwalteten Themas.