§ 4 Gebührentarif für die Nutzung des Geoinformationssystems (GIS-Gebührentarif) - 2. für digitale Erzeugnisse
§ 4 GIS-Gebührentarif · 2. für digitale Erzeugnisse
1. Für den digitalen Datenbezug wird folgende Nutzungsgebühr pro Gemeinde erhoben
1. für eine Fläche bis 10 Hektaren
a) Grundgebühr: Fr. 20.-
b) Zuschlag pro Informationsebene: Fr. 5.-
2. für eine Fläche über 10-500 Hektaren
a) Grundgebühr: Fr. 100.-
b) Zuschlag pro Informationsebene: Fr. 25.-
3. für eine Fläche über 500-4'000 Hektaren
a) Grundgebühr: Fr. 200.-
b) Zuschlag pro Informationsebene: Fr. 50.-
4. für eine Fläche über 4'000 Hektaren
a) Grundgebühr: Fr. 400.-
b) Zuschlag pro Informationsebene: Fr. 100.-
2. Die gesamte Nutzungsgebühr reduziert sich ab der 2. Teilfläche um jeweils 3 Prozent für jede weitere Teilfläche.
3. Die Gebühr für eine gesteigerte Datennutzung wird im Einzelfall festgelegt und bemisst sich insbesondere nach
1. der Datenmenge;
2. der Intensität und Dauer der Datennutzung;
3. den Nutzungsmöglichkeiten.