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214.22 SIGGIS CH-NW

§ 4 Gebührentarif für die Nutzung des Geoinformationssystems (GIS-Gebührentarif) - 2. für digitale Erzeugnisse

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§ 4 GIS-Gebührentarif · 2. für digitale Erzeugnisse

1. Für den digitalen Datenbezug wird folgende Nutzungsgebühr pro Gemeinde erhoben

1. für eine Fläche bis 10 Hektaren

a) Grundgebühr: Fr. 20.-

b) Zuschlag pro Informationsebene: Fr. 5.-

2. für eine Fläche über 10-500 Hektaren

a) Grundgebühr: Fr. 100.-

b) Zuschlag pro Informationsebene: Fr. 25.-

3. für eine Fläche über 500-4'000 Hektaren

a) Grundgebühr: Fr. 200.-

b) Zuschlag pro Informationsebene: Fr. 50.-

4. für eine Fläche über 4'000 Hektaren

a) Grundgebühr: Fr. 400.-

b) Zuschlag pro Informationsebene: Fr. 100.-

2. Die gesamte Nutzungsgebühr reduziert sich ab der 2. Teilfläche um jeweils 3 Prozent für jede weitere Teilfläche.

3. Die Gebühr für eine gesteigerte Datennutzung wird im Einzelfall festgelegt und bemisst sich insbesondere nach

1. der Datenmenge;

2. der Intensität und Dauer der Datennutzung;

3. den Nutzungsmöglichkeiten.

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