214.22
SIGGIS
CH-NW
§ 2 Gebührentarif für die Nutzung des Geoinformationssystems (GIS-Gebührentarif) - 2. Ausnahmen
§ 2 GIS-Gebührentarif · 2. Ausnahmen
1. Von der Nutzungsgebühr ausgenommen sind die Amtsstellen
1. gemäss Art. 40 Abs. 3 kGeoIG;
2. des Kantons Obwalden und seiner Gemeinden.