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214.22 SIGGIS CH-NW

§ 2 Gebührentarif für die Nutzung des Geoinformationssystems (GIS-Gebührentarif) - 2. Ausnahmen

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§ 2 GIS-Gebührentarif · 2. Ausnahmen

1. Von der Nutzungsgebühr ausgenommen sind die Amtsstellen

1. gemäss Art. 40 Abs. 3 kGeoIG;

2. des Kantons Obwalden und seiner Gemeinden.

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