214.22
SIGGIS
CH-NW
§ 1 Gebührentarif für die Nutzung des Geoinformationssystems (GIS-Gebührentarif) - Gebührenpflicht 1. Grundsätze
§ 1 GIS-Gebührentarif · Gebührenpflicht 1. Grundsätze
1. Die Gebührenpflicht für den Zugang zu den Daten des Geoinformationssystems und des Katasters der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) richtet sich nach Art. 40 Abs. 1 und 2 kGeoIG.
2. Pauschalvereinbarungen gemäss Art. 40 Abs. 4 kGeoIG bleiben vorbehalten.