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214.22 SIGGIS CH-NW

§ 1 Gebührentarif für die Nutzung des Geoinformationssystems (GIS-Gebührentarif) - Gebührenpflicht 1. Grundsätze

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§ 1 GIS-Gebührentarif · Gebührenpflicht 1. Grundsätze

1. Die Gebührenpflicht für den Zugang zu den Daten des Geoinformationssystems und des Katasters der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) richtet sich nach Art. 40 Abs. 1 und 2 kGeoIG.

2. Pauschalvereinbarungen gemäss Art. 40 Abs. 4 kGeoIG bleiben vorbehalten.

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