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§ 3 Vollzugsverordnung zum Grundstückerwerbsgesetz (Grundstückerwerbsverordnung) - Inkrafttreten

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§ 3 Grundstückerwerbsverordnung · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt unter Vorbehalt der Genehmigung durch den Bund am 1. Oktober 1999 in Kraft.

2. Sie ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die Gesetzessammlung aufzunehmen.

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