Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
211.3 CH-NW

Art. 3 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Grundstückerwerbsgesetz) - Beschränkungen nach Gemeinderecht

Kantonaler Bewilligungsgrund
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (12 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 3 Grundstückerwerbsgesetz · Beschränkungen nach Gemeinderecht

1. Die Gemeinden können durch Verordnung die weitergehenden Beschränkungen gemäss Art. 13 BewG erlassen.

2. Die Verordnungen sind der Bewilligungsbehörde, der beschwerdeberechtigten Behörde und dem Bundesamt für Justiz zur Kenntnis zu bringen.

← Art. 2 Grundstückerwerbsgesetz Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Grundstückerwerbsgesetz) - Ferienwohnungen Art. 4 Grundstückerwerbsgesetz →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →