211.3
CH-NW
Art. 1 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Grundstückerwerbsgesetz) - Ferienwohnungen
Kantonaler Bewilligungsgrund
Art. 1 Grundstückerwerbsgesetz · Ferienwohnungen
1. Als zusätzlicher kantonaler Bewilligungsgrund gemäss Art. 9 BewG gilt der Erwerb eines Grundstückes als Ferienwohnung durch eine natürliche Person in einem Fremdenverkehrsort.
2. Die Bewilligungsbehörde verfügt über die Zuteilung aus dem Kontingent.