Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
211.15 EGB CH-NW

§ 5 Vollziehungsverordnung zum Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches betreffend das herrenlose Land und den Untergrund (Vollziehungsverordnung 2 zum EG ZGB) - Voraussetzungen

Nutzung des herrenlosen Landes und des Untergrundes - Verleihungsverfahren
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§ 5 Vollziehungsverordnung 2 zum EG ZGB · Voraussetzungen

1. Bewerber um eine Verleihung müssen für eine fach- und sachgerechte Erstellung sowie für einen einwandfreien Betrieb der Anlagen Gewähr bieten.

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