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211.12 BEVRIA CH-NW

§ 1 Vollzugsverordnung zum Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch über die Entschädigung für Beiständinnen und Beistände (Beistandsentschädigungsverordnung, BEV) - Geltungsbereich

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§ 1 Beistandsentschädigungsverordnung, BEV · Geltungsbereich

1. Diese Verordnung regelt die Entschädigung und den Spesenersatz für

1. private Beiständinnen und Beistände;

2. Amtsbeiständinnen und Amtsbeistände.

2. Sie legt die Entschädigung und den Spesenersatz sowohl aus dem Vermögen der betreuten Person als auch bei deren Mittellosigkeit fest.

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