211.12
BEVRIA
CH-NW
§ 1 Vollzugsverordnung zum Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch über die Entschädigung für Beiständinnen und Beistände (Beistandsentschädigungsverordnung, BEV) - Geltungsbereich
§ 1 Beistandsentschädigungsverordnung, BEV · Geltungsbereich
1. Diese Verordnung regelt die Entschädigung und den Spesenersatz für
1. private Beiständinnen und Beistände;
2. Amtsbeiständinnen und Amtsbeistände.
2. Sie legt die Entschädigung und den Spesenersatz sowohl aus dem Vermögen der betreuten Person als auch bei deren Mittellosigkeit fest.