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211.1 EGLICCLI CH-NW

Art. 91 Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch, EG ZGB) - Begriffe

Organisatorische Vorschriften und kantonales Recht - Sachenrecht - Einfriedungen
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Art. 91 Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch, EG ZGB · Begriffe

1. Grünhäge sind Einfriedungen innerhalb der Bauzone.

2. Hecken sind Einfriedungen ausserhalb der Bauzone.

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