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211.1 EGLICCLI CH-NW

Art. 7 Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch, EG ZGB) - Gemeinderat

Zuständigkeit und Verfahren - Verwaltungsbehörden und Amtsstellen
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Art. 7 Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch, EG ZGB · Gemeinderat

1. Der Gemeinderat der Wohnsitzgemeinde ist zuständig in folgenden Fällen

1. Aufsicht über Stiftungen, die ihrer Bestimmung nach der Gemeinde angehören (Art. 84 ZGB);

2. * ...

3. Anfechtung der Vaterschaftsanerkennung (Art. 259 und 260a ZGB);

4. Vaterschaftsprozess (Art. 261 ZGB);

5.-6. * ...

7. Erfüllung der weitern ihm durch die Gesetzgebung zugewiesenen Aufgaben.

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