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211.1 EGLICCLI CH-NW

Art. 43 Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch, EG ZGB) - Unterstützungspflicht

Organisatorische Vorschriften und kantonales Recht - Kindes- und Erwachsenenschutz - Kosten, Entschädigung
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Art. 43 Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch, EG ZGB · Unterstützungspflicht

1. Gemeinden, welche Kosten zu tragen haben, können diese auf dem zivilrechtlichen Weg bei den nach Art. 328 ZGB unterstützungspflichtigen Verwandten geltend machen.

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